Neuregelung des Öko-Tierzukauf ab Januar 2022
Information für alle ökologisch wirtschaftenden Betriebe
Jeder Mitgliedstaat muss nach der EU VO 2018/848 Artikel 26 ab dem 1. Januar 2022 eine Datenbank für ökologische Tiere und ökologische juvenile Aquakulturtiere anbieten.
Das bedeutet, dass ab dem 01.01.2022 jeder Ökobetrieb VOR dem Zukauf konventioneller Zuchttiere die Verfügbarkeit ökologischer Angebote über die Öko-Tierdatenbank „organicXlivestock“ prüfen muss. Über die Datenbank muss auch die Ausnahmegenehmigung beantragt werden, wenn kein geeignetes Tier vorhanden oder angeboten wird. Der Antrag wird an die zuständige Kontrollbehörde weitergeleitet und muss von dieser Behörde genehmigt werden. Diese neue Regelung gilt künftig bei jedem Zukauf eines konventionellen Zuchttieres und nicht wie bislang, ab einem bestimmten Prozentsatz. In der neuen Datenbank „organicXlivestock“ kann man sich jetzt schon registrieren.
Mit Blick auf unsere Fleischrinderauktionen in Hessen und Thüringen möchten wir jeden Züchter (Ökobetrieb), der den Zukauf eines konventionellen Tieres plant oder in Erwägung zieht, dafür sensibilisieren, dass er sich früh genug mit dem Thema auseinandersetzt. Das bedeutet für Sie: jetzt reagieren, im Nachhinein ist dies nicht mehr möglich!
Der Bundesverbandes Rind und Schwein e.V., Bonn, hat offene Fragen zu den neuen Regelungen zur Nutzung der Datenbank und dem Erwerb von Ausnahmegenehmigungen mit den Entwicklern der Datenbank erörtert. Eine Zusammenstellung der offenen Fragen und Antworten finden Sie hier