QM-Milch

Mitarbeiter der Qnetics führen die QM-Milch Audits im Auftrag der hessischen Zertifizierungsstelle ABCG (Agrar- Beratungs- und Controll GmbH) durch.

QM-Milch Standard

Der QM-Milch-Standard setzt sich aus folgenden Elementen zusammen.

Gemeinsam bilden sie die normative Zertifizierungsgrundlage

Der Standard umfasst die grundsätzlichen Anforderungen an den Milchgewinnungsprozess. Er gilt für alle Erzeuger von Kuhmilch, die entsprechend den Milchlieferbedingungen der Molkereien oder freiwillig am QM-Milch-Zertifizierungsprogramm teilnehmen. Im Kriterienkatalog sind die Erfüllungskriterien für das Zertifizierungsprogramm festgelegt. Im Handbuch für Milcherzeuger sind diese Anforderungen konkret formuliert.

Qualitätssicherung beginnt beim Futtermittel

Gemäß QM-Milch-Standard dürfen Milcherzeuger nur Zukauffuttermittel (Misch- und Einzelfuttermittel) einsetzen, die von Herstellern stammen, die die Bestimmungen der Futtermittel-Rahmenvereinbarung einhalten.

http://www.qm-milch.de/futtermittelsicherheit-562028

Alle Futtermittelhersteller im QS-System, die Futtermittel an Milcherzeuger liefern wollen, werden in einer einheitlichen Liste geführt. Die Liste ist in der öffentlichen Suchabfrage auf den QS-Internetseiten hinterlegt:

https://www.q-s.de/softwareplattform/ - Um die „Teilnahme an QM-Milch“ zu prüfen, bitte auf "Systempartnersuche" gehen, "Futtermittelwirtschaft" auswählen, auf "weiter" klicken, Identifikation des Futtermittelherstellers eingeben und „suchen“.

Ablauf einer Prüfung

Bei der Vor-Ort-Auditierung wird die Prozessqualität in der Milcherzeugung anhand einer Checkliste überprüft. Die Auditoren melden sich 7 - 14 Tage vor der Kontrolle an. Das Audit selbst erfolgt anhand dieser Checkliste und dauert rund eineinhalb bis zwei Stunden. Es erfolgt ein Betriebsrundgang, bei dem Milchkammer, Melkstand, Stall und Futterlager inspiziert werden. Anschließend werden die betrieblichen Unterlagen mit Futterlieferscheinen, Tierarzneimittelaufzeichnung und Unterlagen nach ViehverkehrsVO eingesehen. Es erfolgt eine gemeinsame Besprechung des Milcherzeugers und des Prüfers über die Bewertung der einzelnen Kriterien. Sie erhalten ein vorläufiges Auditergebnis. Den endgültigen Zertifizierungsentscheid trifft die Zertifizierungsstelle. Hat der Milcherzeuger das QM-Milch Audit bestanden, kann er auf Wunsch kostenpflichtig ein Zertifikat ausgestellt bekommen. Die Molkerei wird über das Ergebnis informiert.

Kontrollintervall: System- und Sonderkontrollen

Die Standardkriterien werden durch unabhängige Auditoren bei einem Hof- Audit alle 3 Jahre mittels der "QM- Checkliste" überprüft. Im neuen Standard 2020 werden die Bereiche „Tierschutz“, „Milchhygiene“ und „Betriebliches Umfeld“ 2020 stärker eingebunden; für diese Fokusbereiche müssen jeweils bestimmte Mindestpunktzahlen erzielt werden. Diese entscheiden darüber, wann das nächste Folgeaudit stattfindet – nach drei Jahren oder bereits schon nach 18 Monaten.

Die Bewertung der Einhaltung der Prüfkriterien erfolgt nach dem 2-Punkte -Schema.

  • 0 Punkte - Kriterium nicht erfüllt
  • 1 Punkt- Kriterium erfüllt
  • 2 Punkte - Kriterium erfüllt + Bonuspunkt

Pflichtkriterien (K.O.-Kriterien) müssen unbedingt erfüllt werden. Insgesamt sind 69 Kriterien zu kontrollieren, davon 17 K.O.-Kriterien. Die erforderliche Mindestpunktzahl beträgt 61, die maximal erreichbare Punktzahl 81. Das QM-Milch-Audit ist bestanden, wenn die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht ist und gleichzeitig alle K.O.-Kriterien erfüllt sind. Bei Nichtbestehen eines Erstaudits besteht die Möglichkeit einer kostenpflichtigen Nachkontrolle, durch die der Zertifizierungsstatus auch erreicht werden kann. Ist auch ein Nachaudit nicht bestanden, so kann es zu einem möglichen Ausschluss von der Milchabholung kommen; die Molkerei entscheidet über das weitere Vorgehen.

Neben der Vor-Ort-Auditierung erfolgt die Kontrolle der Produktqualität (Anlieferungsmilch) im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Milchgüteprüfung.

Sonderkontrollen erfolgen, wenn

  • Betriebe einer Anlieferungssperre unterfallen waren, z. B. wegen Mängeln bei der Milchgüte (Keim-und/oder Zellzahlen),
  • die Milchanlieferung aufgrund von Hemmstoffen nach LFGB ausgesetzt wird oder
  • Betriebe wegen zu hoher Rückstände von unerwünschten Stoffen (Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte) im Rahmen des Rohmilchmonitorings gesperrt werden.

Sonderkontrollen verlängern den dreijährigen/18monatigen Prüfrhythmus nicht. Sie sollen zeitnah nach der Wiederzulassung der Milchanlieferung erfolgen.

Schlachtkühe aus QM-Milch zertifizierten
Betrieben als QS-Ware

Aufgrund einer Vereinbarung mit der QS-GmbH besteht die Möglichkeit zur Eintragung des zertifizierten QM-Milch-Unternehmens in die QS-Datenbank und die Anerkennung der Schlachtkühe aus QM-zertifizierten Betrieben als QS-Ware. Die ABCG hat mit der QS GmbH eine Datenaustauschvereinbarung zur Anerkennung von QM-Milch-Audits im QS-System abgeschlossen. Damit die QM-Milch-Betriebe ihre Schlachtkühe über das QS-System vermarkten können, müssen die Stammdaten in die QS-Datenbank eingegeben werden. Voraussetzung für eine Weitergabe der Daten durch die ABCG an QS ist die Zustimmung der Molkerei sowie der Landwirte.


Kontakt

Susanne Schneider

Sachbearbeiterin
0 36 41 / 62 238 1
s.schneider@qnetics.de

Info

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