Neue Unfallverhütungsvorschriften für Tierhaltung
Am 01.04.2021 trat die novellierte Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Tierhaltung (VSG 4.1) in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen für Rinderhalter auf einen Blick:
- Anforderung an Anlagen: ausreichend Fixier- und Separiereinrichtungen für Einzeltiere und Gruppen
- Beim Besamen / Behandeln dürfen sich keine weiteren frei laufenden Tiere in dem Bereich aufhalten.
- Deckbullen in der Milchviehhaltung:
→ Separate Unterbringung, Mitlaufen im Stall ist unzulässig
→ Fixieren oder Separieren beim Zusammenführung und bevor der Tierbetreuer die Bucht betritt
→ Helfer benötigen Tierkenntnisse zum sicheren Umgang mit Rindern - Tiere aus dem Bestand entfernen, die sich aggressiv verhalten und Menschen gefährden können, spätestens nach einem Angriff
Die Unfallverhütungsvorschrift VSG4.1 finden Sie zum Download hier