Jungzüchtertag Alsfeld 22. und 23.11.2019
Informationen zur BT-Imfpung und Verbringungsregelung
In Vorbereitung des Jungzüchtertages in Alsfeld am 22. und 23.11.2019 finden Sie hier die neuesten Informationen zur Blauzungen-Impfung und den Verbringungsregelungen (Stand: 12.08.2019)
1.) Übersicht Wettbewerbe
Vorführwettbewerbe | Bedingungen |
Kälbervorführwettbewerb | Vorführer: 5 - 10 Jahre Kälber: 6 - 30 Wochen (12.10.2019 - 27.04.2019) |
Newcomer | Vorführer: 8 - 25 Jahre Jungrinder: 6 - 24 Monate (23.05.2019 - 23.11.2017) |
Jungrindervorführ- wettbewerb Altersklasse 1 | Vorführer: 8 - 15 Jahre Jungrinder: 6 - 24 Monate (23.05.2019 - 23.11.2017) |
Jungrindervorführ- wettbewerb Altersklasse 2 | Vorführer: 16 - 25 Jahre Jungrinder: 6 - 24 Monate (23.05.2019 - 23.11.2017), |
Jungrindervorführ- wettbewerb Fleischrinder | Vorführer: 8 - 25 Jahre Jungrinder: 6 - 32 Monate (23.05.2019 - 23.03.2017) |
Clippingwettbewerb Altersklasse 1 | Clipper: 8 - 15 Jahre (Rind nach dem 13. Oktober nicht mehr scheren, Scherstand muss vorher mit angemeldet werden) |
Clippingwettbewerb Altersklasse 2 | Clipper: 16 - 25 Jahre (Rind nach dem 13. Oktober nicht mehr scheren, Scherstand muss vorher mit angemeldet werden) |
2.) Verbringungsregelung – Blauzunge
- Alsfeld liegt seit dem 24.01.2019 im Blauzungenkrankheit (BT) - Restriktionsgebiet.
- Bestände aus dem BT-Restriktionsgebiet können Tiere für die Wettbewerbe BT-geimpft und auch nicht geimpft auftreiben, wenn diese anschließend wieder in den Herkunftsbestand zurückgeführt werden bzw. im Restriktionsgebiet verbleiben.
- Bestände aus freien Gebieten müssen die nachfolgenden Verbringungsregelungen beachten, damit die Rückführung der Tiere nach Schauende reibungslos möglich ist:
Kälber im Alter von unter 90 Tagen
- Impfung des Muttertieres mindestens 60 Tage vor Belegung und nachweisliche Aufnahme von Kolostrum des zugehörigen Muttertieres (Tierhaltererklärung). Die Impfung des Muttertieres gegen den entsprechenden BTV-Stamm ist in der HIT-Datenbank zu erfassen
oder - Impfung des Muttertieres während der Belegung mit Abschluss der Grundimmunisierung 4 Wochen vor der Kalbung und nachweisliche Aufnahme von Kolostrum des zugehörigen Muttertieres (Tierhaltererklärung).
Die Kälber müssen zusätzlich bis max. 14 Tage vor der Rückführung aus dem Restriktionsgebiet mit negativem Ergebnis auf BTV8 untersucht werden. Die Impfung des Muttertieres gegen den entsprechenden BTV-Stamm und das negative Ergebnis der Untersuchung des Kalbes sind in der HIT-Datenbank zu erfassen.
Rinder älter als 90 Tage
Müssen grundsätzlich gegen BTV-8 geimpft sein, wenn sie nach Schauende in Bestände im freien Gebiet zurückgeführt werden. Die zweite Impfung der Grundimmunisierung muss mindestens 60 Tage zurückliegen oder ein negativer Erregernachweis aus einer Blutprobe, die frühestens 14 Tage nach Einsetzen der Immunität entsprechen den Impfstoff-Herstellerangaben genommen werden darf, muss vorliegen und in HIT eingetragen sein.
3.) Beispiele für Impfschemata aktueller BTV-8-Impfstoffe
Handelsname | Serotyp | frühester Impfzeitpunkt | Grundimmunisierung | Einsetzen der Immunität nach 2. Impfung |
Bluevac 8 | BTV-8 | ab 2,5 Monate | zwei Dosen im Abstand von 3 Wochen | 31 Tage |
Bovilis Blue 8 | BTV-8 | ab 2,5 Monate | zweimal im Abstand von | 31 Tage |
Syvazul BTV | BTV 8 | ab 3 Monate | zwei Dosen im Abstand von 3 Wochen | 21 Tage |
Zulvac 8 Bovis | BTV-8 | ab 3 Monate | zweimalig im Abstand von 3 Wochen | 25 Tage |
BTVPUR 8 | BTV-8 | ab 3 Monate | Zweimal im Abstand von 3 Wochen | 21 Tage |
Rückfragen zur Blauzungenimpfung und den Verbringungsregelungen richten Sie bitte an Frau Lang, Tel. 06631 78415 (zurzeit im Urlaub) und/oder Herrn Carle Tel. 06631 78412.
Ihr Qnetics-Team