Hessen aktuell: BVD-Sanierung, Impfverbot gegen BVDV
Ab dem 01.04.2021 gelten neue Regelungen
Die Bovine Virusdiarrhoe (BVD) wird in Deutschland nach Maßgabe der BVDV-Verordnung bekämpft. Im Vordergrund steht dabei das Identifizieren von PI-Tieren und die Verhinderung des Tierverkehrs mit PI-Tieren. Diese Strategie hat zu einer starken Reduktion der kumulativen Prävalenz in Hessen geführt. Ebenso zeigt der starke Rückgang der Anzahl von Beständen mit PI Tieren in Hessen seit Beginn der bundeseinheitlichen Bekämpfung im Jahr 2011 die Effizienz des Bekämpfungsprogramms. Aufgrund dieses erheblichen Sanierungsfortschritts strebt Hessen im Rahmen des Animal Health Law (AHL) die Tilgung der Tierseuche Bovine Virusdiarrhoe / Mucosal Disease und die Anerkennung des gesamten Gebietes des Landes Hessen als BVDV-seuchenfreie Region an. Ein solcher Status ermöglicht, durch verpflichtende Zusatzgarantien beim Verbringen von Rindern, die Rinderbestände in Hessen vor BVDV-Neuinfektionen zu schützen. Daher hat das Land Hessen für alle Landkreise und kreisfreien Städte bis auf den Landkreis Fulda bei der europäischen Kommission einen Antrag auf Gewährung des Status „frei von BVD“ gestellt. Im Landkreis Fulda wurde aufgrund der epidemiologischen Situation der Antrag auf Gewährung eines Tilgungsprogrammes eingereicht. Sobald die Voraussetzungen vorliegen, wird auch für den Landkreis Fulda der Freiheitsstatus angestrebt.
Eine der Voraussetzungen für die Gewährung des Status „frei von BVD“ ist das Verbot der Impfung gegen BVDV für gehaltene Rinder. Zudem ist in Anbetracht der dargelegten epidemiologischen Situation und des niedrigen Infektionsdrucks in Hessen ein Umstieg von der Schutzimpfung auf ein Impfverbot, in Verbindung mit der Möglichkeit im Einzelfall eine Ausnahme vom Impfverbot zuzulassen, für den weiteren Sanierungsfortschritt zielführend. Daher wird im gesamten Gebiet des Landes Hessen ab 01. April 2021 ein Impfverbot gegen die BVDV-Infektion durch die Kreise und kreisfreien Städte umgesetzt.
Dr. Fröhlich, HMUKLV, Wiesbaden