16.02.2021

Einsatz von Futterharnstoff in der Milchviehfütterung

Bei den aktuellen hohen Preisen für Proteinfuttermittel steigt das Interesse an Harnstoff in der Fütterung. Hier sind einige rechtliche Aspekte und Aspekte der Tierernährung zu beachten. Harnstoff ersetzt kein Rohprotein, er ist eine Stickstoffquelle für die Pansenmikroben, die bei ausreichend verfügbarer Energie und Mineralstoffen den Stickstoff für den Aufbau von Mikrobenprotein nutzen können. Dafür sind genaue Grundfutteranalysen und Rationsberechnungen zwingend notwendig.

Futterharnstoff in reiner Form ist ein  ernährungsphysiologischer Futtermittelzusatzstoff, beim Einsatz ist eine Registrierung beim zuständigen Regierungspräsidium als Futtermittelüberwachungsbehörde notwendig, gilt nicht für Harnstoffergänzer. Das Futtermittelrecht schreibt Höchstmengen vor, 8,8g pro kg Alleinfutter mit 88% Trockenmasse, das entspricht 10g pro kg Trockenmasse. Dabei darf höchstens 30% des gesamten Stickstoffs der Tagesration aus Harnstoff stammen.

Bei der Fütterung von Harnstoff oder Harnstoffergänzer sind folgende Aspekte wichtig und zu beachten. Nur an Tiere mit voll entwickeltem Pansen verfüttern, nicht an Kälber. Die Konzentration im Futter langsam bis zum Zielwert steigern. Er muss gleichmäßig in die Ration eingemischt sein, eine Entmischung muss verhindert werden. Die Aufnahme sollte über den Tag verteilt gleichmäßig erfolgen, einmalige Gaben oder das Füttern als Einzelkomponente sind nicht zulässig. Bei instabilem Protein in Grassilagen sollte auf Harnstoff verzichtet werden, da eine erhöhte Freisetzung von Ammoniak im Pansen die Leber belastet. Bei falscher Handhabung kann Futterharnstoff zu gesundheitlichen Störungen und sogar zum Tod von Tieren führen. Grundsätzlich dürfen auch hier nur als Futtermittel zugelassene Produkte verwendet werden, sie müssen eine QS Zulassung mit QM Anerkennung aufweisen.

Das gesamte Merkblatt zum Einsatz von Futtermittel-Zusatzstoffen vom Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft ( ZDL )  ist über die Fütterungsberater von STA, HVL und Qnetics erhältlich.

Klaus Boßhammer 0170 6327126, STA GmbH

Martin Janssen 06631 784-83, HVL eV

Joachim Muth 0170 2992980, Qnetics GmbH, Region Hessen

Dr. Ute Philipp 0163 7497738, Qnetics GmbH, Region Thüringen

 

 

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