BTV-3: Notfallzulassung für Impfstoffe
Der Schutz der Bestände wird auch im Qnetics-Gebiet möglich
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat mit Wirkung zum 07. Juni 2024 per Eilverordnung den Einsatz von 3 Impfstoffen (Bultavo 3, Bluevac 3 und Syvazul BTV 3) gestattet. Eine offizielle Zulassung der Impfstoffe ist damit noch nicht gegeben, sondern lediglich der Einsatz des Impfstoffes wird ermöglicht.
Nach bisherigem Kenntnisstand ergibt sich aus der fehlenden Zulassung auch keine Haftung (im Fall auftretender Impfschäden) durch das Land oder die Tierseuchenkasse. Dies muss der Betrieb in Kauf nehmen und gegebenenfalls selbst ausgleichen.
Die Vermarktung geimpfter Tiere in Deutschland ist möglich, in Europa beschränkt sich die Vermarktung auf die Benelux-Länder und Italien, außerhalb Europas besteht keine Vermarktungschance.
In Summe ist die Vermarktung geimpfter Tiere eingeschränkt und ein auftretendes Schadensrisiko trägt der Betrieb.
Sollten Sie dennoch die Impfung Ihres Bestandes in Erwägung ziehen, kontaktieren Sie bitte Ihren Hoftierarzt und stimmen Sie die Impfstrategie ab. Über die Hoftierärzte erfolgt dann die Bestellung der Impfstoffe, die anfangs - aufgrund der zu erwarteten Lieferengpässe - zunächst vorrangig in Schafbeständen zum Einsatz kommen sollen. Die BTV-3 Schutzimpfung verhindert nicht die Infektion, sondern hilft, die erwarteten Krankheitssymptome zu lindern. Angesichts dieser Umstände ist eine Impfung zum aktuellen Zeitpunkt zu überdenken.