BT-Restriktionsgebiete in Hessen
In Hessen ist bisher kein Fall von Blauzungenkrankheit nachgewiesen worden. Die Beschränkungen und Festlegung der Restriktionszonen in Hessen basieren auf positiven Nachweisen des Virus in Rheinland-Pfalz im Januar 2019. Südhessen und die Westflanke von Hessen in etwa in der Linie Frankfurt, Usingen und Dillenburg bleiben aktuell weiter durch den letzten Fall in Rheinland-Pfalz im Oktober 2020 betroffen.
Wie geht es weiter? Nach Informationen des HMUKLV wird erwartet, dass die zuständigen EU-Behörden auf Antrag des Landes die bisher freien Regionen in Hessen demnächst auch weiterhin als frei erklären. Für den „mittleren Teil Hessens“ ist über den Bund bei der Kommission der Antrag gestellt, diesen nach über zweijähriger Reglementierung wieder als freies Gebiet anzuerkennen. Der Antrag basiert auf bisherigem Recht und setzt weiterhin voraus, dass in Hessen bzw. in „grenznahen Regionen“ kein Blauzungenvirus nachgewiesen wird. Wann mit der Entscheidung der KOM für den „mittleren Teil“ zu rechnen ist, muss derzeit ohne zeitliche Angabe bleiben. Für das derzeitige Restriktionsgebiet und zukünftig verbleibende Restriktionsgebiet gilt auf jeden Fall: Impfschutz der Herden aufrechterhalten!