Aufhebung der BVD- und BT-Restriktionen in Hessen
Durchführungsverordnung 2021/620 zur Anerkennung seuchenfreier Gebiete BT und BVD in Hessen
Am 14.07.2022 wurden Änderungen des Tierseuchenstatus in der EU-VO 2022/1218 festgelegt. Danach haben sich die Bemühungen des HMUKLV erfolgreich durchgesetzt und ganz Hessen ist BTV frei (siehe 5. der VO 2022/1218, Anhang VIII, Teil 1 wird angepasst). Zudem erhält ganz Hessen den Status frei von BVD (siehe Teil I der VO 2022/1218) und somit ist auch der Landkreis Fulda, als letzte Region in Hessen, als BVD-freie Region anerkannt.
Diese Verordnung tritt ab dem 17.07.2022 in Kraft und ist damit sofort wirksam.
Damit ist der freie Handel, von Tieren aus der Region Fulda, wieder möglich, ohne dass zusätzliche Untersuchungen oder Bescheinigungen eingeholt werden müssen.
Alle bisherigen Sperrgebiete in Hessen unterliegen nun keinen BT-Auflagen mehr und die Tiere können frei gehandelt werden.
Das vom HMUKLV zur Verfügung gestellte Merkblatt zu den wichtigsten Vorgaben, die mit der Anerkennung der Seuchenfreiheit in Bezug auf BVD einhergehen, finden Sie hier
Zusammenfassend können nun alle Regionen Hessens wieder frei von tierseuchenrechtlichen Auflagen arbeiten und Zuchtvieh oder Absetzer nach Alsfeld bringen oder über Alsfeld handeln.